Die Gewerbesteuer wird entsprechend den Bestimmungen im Gewerbesteuergesetz in vier Vorauszahlungsraten erhoben. Diese werden am 15. Februar, 15, Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
Es werden keine Vorauszahlungsbescheide erstellt.
Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlung entnehmen Sie bitte aus Ziffer II des zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheides.
Anpassungsanträge für Vorauszahlungen sind immer an das Finanzamt zu richten, da von dort die Besteuerungsgrundlagen festgesetzt werden. Bitte beachten Sie, daß Anpassungsanträge
rechtzeitig vor den Fälligkeiten zu stellen sind, damit wir die Vorauszahlungen noch entsprechend anpassen können.
Hebesatz
Seit 1. Januar 2005 beträgt der Hebesatz bei der Gewerbesteuer 360 %

