Bei Wohngeld unterscheidet man zwischen
- Mietzuschuß (bei Mietwohnungen) und
- Lastenzuschuß ( bei Wohneigentum)
Die Stadt ist hier antragsaufnehmende Stelle. Die Entscheidung über die Gewährung, sowie die Höhe des Wohngeldes liegt beim Landratsamt Heidenheim.

