Inhaber des Förderpasses der Stadt Herbrechtingen erhalten bei Vorlage des entsprechenden Ausweises 10% Nachlass auf die Kursgebühren - die kann jedoch nur im voraus bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Schüler, Azubis, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende erhalten bei Kursen eine Ermäßigung von 10% (mit Ausnahme von Kinderkursen; diese sind bereits günstiger kalkuliert).
Im Falle von Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Reisen gelten gesonderte Regeln.
Die Ermäßigung kann nur gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen im Voraus bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
- Mehrfachhörer erhalten ab dem 3. belegten Kurs (der mehr als drei Kurstermine umfasst) eine Ermäßigung von 10%. Dies kann jedoch nur im voraus bei der Anmeldung berücksichtigt werden.
- Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie eine Teilnamebescheinigung oder Rechnung benötigen, können Sie diese am vorletzten Kurstag beim Dozenten kostenlos anfordern.
Sie wird Ihnen dann in der letzten Kursstunde ausgehändigt. Bei späterer Anforderung wird eine Verwaltungsgebühr von 1,50 € fällig, die in bar bei der Geschäftsstelle zu entrichten ist.