Leistungen von A-Z

Leistungen

Haushaltsplan

Eine Gemeinde erstellt jährlich einen Haushaltsplan.
Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass durch die veranschlagten Einnahme- und Ausgabemittel in den Teilhaushalten (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) die stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gesichert ist.

Er dient als Leitfaden für die von einer Gemeinde gesetzten Ziele innerhalb eines Jahres.
Der Haushaltsplan ist zwingender Bestandteil der vom Gemeinderat zu beschließenden und von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigenden Haushaltssatzung.
Diese beinhaltet unter anderem das festgesetzte Gesamtvolumen der Teilhaushalte, die benötigten Kreditaufnahmen und die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+B, Gewerbesteuer).
Die Haushaltssatzung tritt zu Beginn eines Haushaltsjahres (= Kalenderjahr) in Kraft und gilt für das gesamte Haushaltsjahr.

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