Informationen zu Corona

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Corona Virus.
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Auf einen Blick: Hotline des Gesundheitsamtes für alle Fragen rund um COVID-19:
07321 321-2600 Tagesaktuelle Informationen des Landratsamtes
Sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus
Landratsamt Heidenheim ergreift weitere Maßnahmen aufgrund rapide steigender Zahlen
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim hat sich in den letzten fünf Tagen verdoppelt; sie beträgt am heutigen Sonntag, 11. April 2021, 232,7. Der Schwerpunkt des Infektionsgeschehens findet nach Einschätzung des Gesundheitsamtes im familiären und privaten Bereich statt. Es handelt sich bei den Neuinfektionen weit überwiegend um die besonders ansteckende Virusmutante B.1.1.7. Um ein weiteres exponentielles Wachstum zu stoppen, sieht sich das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung Heidenheim daher veranlasst, systematisch weitere Maßnahmen zu ergreifen und hat daher sechs Allgemeinverfügungen erlassen, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Hierbei wird an die bereits bestehenden Regelungen der derzeit gültigen Corona-Verordnung (CoronaVO) angeknüpft und es werden situationsbezogen sowie abhängig von der Gefährdungslage weitere Verschärfungen beschlossen. Es wurde darauf geachtet, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Die weiteren Allgemeinverfügungen ergänzen die bereits am Freitag, 08. April 2021, bekanntgemachte Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, die ab Montag, 12. April 2021, gilt. Die neuen Maßnahmen wurden am Samstag, 09. April 2021, in einer Runde der Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Vertreter der Städte und Gemeinden im Landkreis abgestimmt.
Landrat Peter Polta sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister appellieren an die Bürgerinnen und Bürger: „Wir sind uns bewusst, dass der Bevölkerung viel abverlangt wird. Aber vor dem Hintergrund der jetzigen Situation und des rapiden Anstiegs der 7-Tage-Inzidenz gibt es kein Zögern. Es gilt nun, entschieden zu handeln. Wir bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis eindringlich, sich an die Regeln zu halten.“
Folgende neue Maßnahmen treten demnach ab Montag, 12. April 2021, in Kraft: Die zulässigen Kontakte im privaten Bereich werden reduziert. Private Treffen sind grundsätzlich nur noch zwischen einem Haushalt plus einer weiteren Person, maximal jedoch mit fünf Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Des Weiteren müssen bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften 10 qm pro Person in geschlossenen Veranstaltungsräumen vorgesehen werden. Bei Veranstaltungen in Todesfällen, die im Freien stattfinden, sind nur maximal 50 Teilnehmende zulässig. In Kindertagesstätten, Schulkindergärten und Horten gibt es eine Maskenpflicht für pädagogisches Personal, Zusatzkräfte sowie für Eltern und sonstige Personen, die die Kinder zu der Einrichtung bringen oder von dort abholen. Eine Maskenpflicht für die betreuten Kinder besteht nicht. Bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 250 ist beabsichtigt, die Einrichtungen zu schließen; eine Notbetreuung bleibt in diesem Fall aufrechterhalten.
Ab Dienstag, 13. April 2021, gilt unter anderem ein Verweil- und Nutzungsverbot von Spielplätzen, Bolzplätzen und weitläufigen Außensportanlagen. Zudem müssen im Einzelhandel und in Ladengeschäften, die nach der CoronaVO derzeit geöffnet haben dürfen, pro Kunde 20 qm zur Verfügung stehen. Des Weiteren sind die derzeit zulässigen körpernahen Dienstleistungen nur noch mit Nachweis eines negativen PoC-Tests (Antigen-Schnelltests) möglich.
Die ausführlichen Allgemeinverfügungen sind auf der Corona-Webseite des Landkreises Heidenheim unter https://www.info-corona-lrahdh.de/startseite zu finden. Auch weitere Maßnahmen sind in Anbetracht der ernsten Situation nicht ausgeschlossen.
„Zunächst ist es zwingend erforderlich, durch eine strikte Einhaltung der Maßnahmen wieder einen stabilen Inzidenzwert auf niedrigem Niveau zu erreichen. Sicherlich werden auch Testungen auf das Coronavirus eine wichtige Rolle spielen. Es gilt die Zeit zu überbrücken, bis die Umsetzung der Impfstrategie ausreichend Schutz für die Bevölkerung gewährleistet“, so Landrat Peter Polta.
Landrat, Oberbürgermeister und Bürgermeister begrüßen es als Beitrag zur Gesamtstrategie, wenn auch die Betriebe im Landkreis vermehrt Testmöglichkeiten sowie die Nutzung von Homeoffice anbieten. „Wir möchten zudem alle bitten, Menschenansammlungen zu vermeiden und beliebte touristische Ausflugsziele im Landkreis nicht aufzusuchen.“
Hier finden Sie eine Kurzübersicht (22,9 KB) und untenstehend die Allgemeinverfügungen zum Stand vom 11.04.2021:
Allgemeinverfügung über die Beschränkung von Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen im Landkreis Heidenheim (239,1 KB)
Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen im Landkreis Heidenheim (239,6 KB)
Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in und im unmittelbaren Umfeld von Horten, Kindertageseinrichtungen sowie Schulkindergärten im Landkreis Heidenheim (243,7 KB)
Allgemeinverfügung über die Regulierung der Anzahl gleichzeitig anwesender Kunden in Einzelhandelsbetrieben im Landkreis Heidenheim (239,8 KB)
Allgemeinverfügung über eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen im Landkreis Heidenheim (239,2 KB)
Allgemeinverfügung über ein Verweil- und Nutzungsverbot von Spielplätzen, Bolzplätzen und weitläufigen Außensportanlagen im Landkreis Heidenheim (241,8 KB)
hier finden Sie die Corona-Verordnung Kita (186,1 KB)
hier finden Sie die Corona-Verordnung (122,6 KB)
hier finden Sie die Corona-Verordnung (198,1 KB)
hier finden Sie die Corona-Verordnung (256,2 KB)
hier finden Sie die Corona-Verordnung (234,5 KB)
hier finden Sie die Corona-Verordnung (335,8 KB)
hier die Corona-Verordnung (346,8 KB)
hier eine Zusammenstellung der Regelungen ab 02.11.2020 (680,4 KB)
Der Bund und die Länder haben sich am Mittwoch, 28.10.2020 auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus geeinigt.
weitere Informationen finden Sie hier
hier die Corona-Verordnung (334,2 KB)
Coronavirus: 7-Tage-Inzidenz innerhalb eines Tages verdoppelt - Landrat wendet sich erneut an Bürgerinnen und Bürger
Die Landkreisverwaltung meldet am Samstag (17. Oktober 2020) 19 COVID-19-Neuinfektionen. Die Gesamtzahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im Landkreis Heidenheim steigt damit auf 672, die aktiven Fälle erhöhen sich auf 37. Die 7-Tage-Inzidenz erreicht einen Wert von 22,7 pro 100.000 Einwohner. Zwölf Neuinfektionen sind in der Stadt Heidenheim, zwei in der Stadt Giengen, vier in der Gemeinde Steinheim und eine in der Gemeinde Königsbronn zu verzeichnen.
Das Gesundheitsamt hat unverzüglich mit der Kontaktpersonennachverfolgung begonnen. Die Ermittlungen haben ergeben, dass mehrere Familien und auch Schulen betroffen sind. Zur Abstrichentnahme werden am morgigen Sonntag und am kommenden Montag temporäre Abstrichzentren (TAZ) im Naturtheater Heidenheim eingerichtet und die betreffenden Personen vom Gesundheitsamt telefonisch benachrichtigt. Ziel der Testungen ist es, früh Infektionen aufzudecken und somit die Ansteckungsketten zu unterbrechen.
Nach Analyse des Gesundheitsamtes sind die Infektionen vor allem auf private Feiern im Familien- und Freundeskreis zurückzuführen. „Der sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen und die Verdopplung der 7-Tage-Inzidenz innerhalb nur eines Tages setzt uns in erhöhte Alarmbereitschaft. Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass sich das Virus nicht weiter verbreitet. Ich appelliere deshalb ein weiteres Mal an Ihre Eigenverantwortlichkeit und Ihre Solidarität. Passen Sie bitte Ihr Verhalten der dynamischen Entwicklung der Lage an. Jede und jeder Einzelne muss konsequent den Mindestabstand wahren, die Hygieneregeln einhalten und wo erforderlich immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ich bitte Sie außerdem – wo immer möglich – auf private Feiern und Familienfeste zu verzichten. Dadurch kann das Infektionsrisiko verringert werden“, appelliert Landrat Peter Polta abschließend an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Heidenheim.
hier die Corona-Verordnung Schule (49,5 KB)
hier die Corona-Verordnung (107,4 KB)
hier die Corona-Verordnung (539,8 KB)
hier die Corona-Verordnung (150,4 KB)
hier die Corona-Verordnung (128,3 KB)
hier die Corona-Verordnung (216,3 KB)
hier die Corona-Verordnung (342,1 KB)
hier die Corona-Verordnung (16,5 KB)
hier erhalten Sie die Kurzinformationen (168,7 KB)
hier die Corona-Verordnung Reisebusse (84,5 KB)
hier die Corona-Verordnung WfMB (16.06.2020) (274,9 KB)
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