Wer will Schöffe werden?
Die Stadt erstellt die Vorschlagsliste zur Neuwahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028. Wir freuen uns über alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses wichtige Ehrenamt bewerben möchten.
„Schöffen“ sind Bürgerinnen und Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung mit den unterschiedlichsten Berufen, die neben den Berufsrichtern am Verfahren der Strafgerichtsbarkeit teilnehmen.Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Der Schöffe/die Schöffin erhält für seine/ihre richterliche Tätigkeit kein Entgelt, doch wird für Zeitversäumnis, Aufwand und Fahrtkosten nach gesetzlicher Regelung entschädigt.Ehrenamt heißt jedoch nicht, dass der Bürger nach Belieben irgendeiner Behörde als Schöffe herangezogen werden oder dieses Amt nach Gutdünken übernehmen oder ablehnen könnte. Vielmehr ist die Auswahl und Beiziehung der Schöffen gesetzlich geregelt. Von diesem Ehrenamt ausgeschlossen ist jedoch, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Gewisse Berufsgruppen sollen als Schöffen nicht herangezogen werden, insbesondere Berufsrichter, Staatsanwälte, Bewährungshelfer, Rechtsanwälte, Polizeibeamte und Religionsdiener. Gesucht werden Bewerber/innen, die in Herbrechtingen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter mit. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen stellen die Gemeinden aus allen Gruppen der Bevölkerung eine Vorschlagsliste auf, legen diese eine Woche lang öffentlich aus und senden sie dann dem Amtsgericht zu. Dort entscheidet ein Ausschuss über Einsprüche und wählt dann aus den Listen die erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen aus. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 02.05.2023 an die Stadtverwaltung Herbrechtingen, Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen. Antragsformulare erhalten Sie hier (85,2 KB) oder können diese unter www.schoeffenwahl.de selbst herunterladen. Ansprechpartnerin für Fragen:Frau Baamann, Tel. 955-1301, E-Mail