Grundsteuer - Antrag auf Jahreszahlung nach § 28 Abs. 3 GrStG

Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend von den vierteljährlichen Fälligkeitsterminen zum 1. Juli in einem Jahresbetrag gezahlt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September 2025 für das Kalenderjahr 2026 gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt bis zur Mitteilung einer Änderung unverändert. Das entsprechende Formular finden Sie hier (PDF) (943,3 KB).