Prüfung der Standfestigkeit von Gramalen

Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist die Stadt Herbrechtingen verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die Beschäftigten der Friedhöfe als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für Schäden haftbar sind, die zum Beispiel durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen.
Die diesjährige Standsicherheitsprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Herbrechtingen findet vom 31.08.2026 bis 04.09.2026 statt.
Achten Sie bitte bei Ihrem nächsten Friedhofsbesuch nach dem oben genannten Termin darauf, ob die von Ihnen gepflegte Grabstätte mit einem Warnaufkleber versehen wurde, um gegebenenfalls eine Fachfirma (Steinmetz- oder Bildhauermeister) mit der Wiederherstellung der Standfestigkeit zu beauftragen.
