Bauplatzbewerbung
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 24. Oktober 1996 werden einheimische Bewerber in die Bauplatzbewerberliste der Stadt Herbrechtingen aufgenommen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Fachbereich Finanzen und Grundstücke
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vorhanden sein:
1. Als Einheimischer gilt ein Bewerber, wenn er zum Zeitpunkt der Bewerbung seinen Hauptwohnsitz in Herbrechtingen hat.
2. Als Einheimischer gilt ein Bewerber, wenn er zum Zeitpunkt der Bewerbung ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Herbrechtinger Betrieb und zwar vollzeitlich glaubhaft nachweisen kann.
3. Diese Voraussetzungen müssen auch zum Zeitpunkt der Bauplatzzuteilung noch vorliegen.
4. Der Gemeinderat behält sich vor, in berechtigten Fällen, Ausnahmeregelungen zu beschließen.
Diese Bauplatzmodalitäten haben seit 1. Januar 1997 Gültigkeit.
Kosten
Gebühren
Sie werden nach Bezahlung einer Bauplatzbewerbergebühr in Höhe von 50,00 EUR in unserer Liste geführt und später zur entsprechenden Vergaberunde eingeladen.