Kontakt

Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

vormittags:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
nachmittags:
Montag, Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
14.00 - 18.00 Uhr

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Herbrechtingen ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.herbrechtingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine Alternativtexte zugeordnet wurden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Februar 2023 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14. Februar 2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Herbrechtingen
Fachbereich Personal / EDV / Organisation
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

5. Durchsetzungsverfahren

StaUm zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stadt Herbrechtingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Herbrechtingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Simone Fischer, Landes-Behindertenbeauftragte
Orga Feld
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon (07 11) 279-33 60

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Unsere Webseite kann jetzt sprechen

ReadSpeaker ist ein Programm, das die Inhalte einer Webseite vorliest. Um die Funktion zu nutzen, muss keine Software installiert werden.

Mit Hilfe des ReadSpeaker webReader können Sie sich Inhalte auf einer Webseite laut vorlesen lassen. Mit nur einem Klick wird der Text auf einer Webseite gleichzeitig laut vorgelesen und farblich hervorgehoben, damit Sie ihm problemlos folgen können - und das unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden und welches Endgerät Sie nutzen.
Von Vorteil ist das Programm auch dann, wenn man sich zum Beispiel Notizen machen will, während die Software bestimmte Textpassagen vorliest.
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  • Laden Sie sich eine Audio-Version Ihrer Inhalte herunter, um sie auch offline anhören zu können.
  • Lassen Sie sich einen ausgewählten Text in eine Vielzahl von Sprachen übersetzen und lassen Sie sich den übersetzten Text vorlesen.
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  • Wählen Sie ein Wort aus und schlagen Sie seine Bedeutung im Wörterbuch nach.Legen Sie die Sprache fest, in der ein Text vorgelesen werden soll.

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