Bootsfahren
Die aktuelle Rechtsverordnung wird in Kürze aufgehoben. Parallel wird im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens eine neue Verordnung ausgearbeitet.
Bis die neue VO in Kraft tritt, wird es entsprechende Zeit brauchen. Sämtliche Fragen beantwortet das Landratsamt Heidenheim als zuständige Behörde.