Zuschuss für ein steckerfertiges Balkonkraftwerk

Der Gemeinderat der Stadt Herbrechtingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 auf Empfehlung der Verwaltung das stadteigene Zuschussprogramm für die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (sog. Balkonkraftwerke) beschlossen.

Balkonkraftwerke zeichnen sich dadurch aus, dass diese vorzugsweise einfach installiert und in Betrieb genommen werden können und für Miet- sowie Eigentumswohnungen und Häuser in Betracht kommen. Diese Anlagen dienen primär dazu, einen gewissen Stromverbrauch (sog. Grundlast) eines jeweiligen Haushalts decken zu können und amortisieren sich meist innerhalb weniger Jahre.
Mit der Schaffung dieses Förderprogramms kann ein weiteres Element aus dem Stadtentwicklungskonzept 2035 – die Sicherung und der nachhaltige Ausbau der Strom- und Wärmeversorgung – umgesetzt werden.
 
Eine Antragsstellung ist nur online unter Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Das Förderprogramm tritt ab dem 1.1.2024 in Kraft.
 
Bei Fragen zur Antragsstellung steht Ihnen
Heike Lessner unter der Telefonnummer 07324/955-2200
oder
Sabrina Buck unter der Telefonnummer 07324/955-2305

gerne zur Verfügung.

Antrag auf einen Zuschuss für die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (Balkonsolaranlage)

Es wird ein Zuschuss für die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage beantragt:

Antragstellende Person




Beantragt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 100 € pro Modul für die Installation einer steckerfertigen Fotovoltaikanlage.

Anlagen

Auszahlung des Zuschusses

Der Zuschuss soll an folgende Bankverbindung ausgezahlt werden:

 

Hinweis: Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die antragstellende Person versichert die Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Die vorgeschriebene Betriebslaufzeit ist einzuhalten. Bei kürzerer Betriebsdauer ist der Zuschuss zurück zu bezahlen.

Hinweis gemäß DSGVO: Die antragstellende Person ist damit einverstanden, dass die Stadt Herbrechtingen die hier erhobenen Daten zur Richtigkeit der oben gemachten Angaben speichert und weiterverarbeitet. Die Stadt Herbrechtingen versichert, das die oben genannten Daten nur zur Bearbeitung dieses Antrags verwendet werden. Die Informationspflichten gemäß Art.13 DSGVO sind Bestandteil des Antrags.

Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben werden bestätigt und die rechtsmäßige Ausführung der Arbeiten. Bei Zuwiderhandlung ist der Zuschuss anteilig zurück zu bezahlen.


Ansprechpartner

Frau Heike Lessner
Telefon (0 73 24) 955-22 00
Frau Sabrina Buck
Telefon (0 73 24) 955-23 05

Informationen

Hier finden Sie das

Zuschussprogramm Balkonkraftwerke (12,3 KB)
und die
Datenschutzrichtlinie Balkonkraftwerke (283,7 KB)