Kommunale Wärmeplanung

Feststellungsbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung  Gemeinderat entscheidet am 24.07.2025
Initiative & Förderung:
- 2022 stellte Herbrechtingen gemeinsam mit Sontheim und Niederstotzingen einen Förderantrag für eine freiwillige kommunale Wärmeplanung nach KlimaG BW. 2024 beauftragte die Stadt den ZGB und die RBS wave GmbH mit der Durchführung.
Rechtlicher Kontext:
- Seit 01.01.2024 gilt bundesweit das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Wärmepläne für alle Kommunen vorschreibt. Herbrechtingen hat damit frühzeitig gehandelt. Wärmepläne nach KlimaG BW haben Bestandschutz und erfüllen auch die WPG-Pflicht.
Ablauf & Ergebnisse:
- 23.01.2025: Vorstellung der Bestands- und Potenzialanalyse im Gemeinderat.
- 06.02.2025:Workshop mit Gemeinderat und Bürgermeister Vogt – Vorstellung Zielszenario, Erarbeitung von Maßnahmen.
- Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung erfordert ambitioniertes Handeln.
Förderauflage: Mindestens 5 Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren starten.
Beschlossene Maßnahmen:
  1. Ausweisung von Kerngebieten für Wärmenetzversorgung
  2. Untersuchung Abwasserwärmepotenzial
  3. Untersuchung Fließgewässernutzung Brenz
  4. Prüfung PV-Potenzial kommunaler Gebäude
  5. Bürgerinformations- und Beratungskonzept
Beteiligung:
13.05.2025 Bürgerveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse und Diskussion.
Bezug zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
 - GEG-Novelle seit 01.01.2024: Neubauten müssen Heizungen mit mind. 65 % erneuerbaren Energien einbauen.
-  Für Kommunen < 100.000 Einwohner gilt diese Pflicht bei Bestandsgebäuden erst ab Mitte 2028.
- Wärmeplan allein löst GEG nicht aus – dazu braucht es einen gesonderten kommunalen Beschluss (z. B. Satzung) zur Ausweisung bestimmter Gebiete.

Finaler Abschlussbericht (PDF) (6,181 MB)

Nationale Klimaschutzinitiative der Stadt Herbrechtingen

Förderung der LED Umstellung der Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen

Die Förderung der LED Umstellung der Flutlichtanlagen auf den Sportplätzen in Herbrechtingen und Teilorten wurde mit Zuwendungsbescheid vom 31. Juli 2020 genehmigt.

Das Vorhaben hat eine Laufzeit vom 01.11.2020 bis 31.10.2021. Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Das Förderkennzeichen lautet: 03K1435

Am 14.08.2020 erfolgte die Ausschreibung. Den Zuschlag erhielt die Firma Omexom GA Süd GmbH aus 73765 Neuhausen.

Der Durchführungszeitraum ist vom 30.11 2020 bis voraussichtlich 03.12.2020

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.   

Die Maßnahme wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
 
Fachbereich Bau


Ansprechpartner

Herr Roland Banzhaf
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon +49 (73 24) 9 55 16 04