Ansprechpartner

Frau Erika Hartmann
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon +49 (73 24) 9 55 23 01

Informationen

Was ist denn... ?

Bebauungsplan:
 In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Dieser wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet sondern nur für eine Grundstücksgruppe.
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Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Plandarstellung , mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.
Er gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen.
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Bauplätze in Herbrechtingen


Information über die künftige Bauplatzvergabe in Herbrechtingen (einschließlich Stadtteile): 

Der Gemeinderat der Stadt Herbrechtingen hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 die neuen Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen.
Bauplatzinteressenten können sich über die neuen Vergaberichtlinien informieren und bereits im Vorfeld die erforderlichen Nachweise einholen. 

Hinweis: Bei gleichbleibenden Angaben, also Daten, die sich nicht ändern z.B. Geburtsdaten der Kinder, genügt als Nachweis ein Foto aus dem Familienstammbuch. 

Anfang August 2023 wird mit der Vermarktung der städtischen Bauplätze im Neubaugebiet "Lehmgrube" in Herbrechtingen begonnen.
In diesem Baugebiet stehen noch 10 Bauplätze zur Verfügung. Der Quadratmeterpreis wurde auf 250,00 EUR festgelegt.

Die Bewerbungsfrist läuft vom 01.08.2023 bis 31.08.2023.

Den Bebauungsplan sowie die Bauplätze zum o.g. Neubaugebiet können Sie hier einsehen: 
Zeichnerischer Teil (PDF) (1,653 MB)
Textteil (PDF) (639,8 KB)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023 die neuen Bauplatzvergaberichtlinien (PDF) (6,252 MB) beschlossen.

Die Vermarktung der Bauplätze erfolgt über die Plattform www.baupilot.com
Anleitung zur Registrierung bei Baupilot (PDF) (380,8 KB)





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Bebauungsplan:
 In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Dieser wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.
In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet sondern nur für eine Grundstücksgruppe.
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Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan ist eine grafische Plandarstellung , mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.
Er gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen.
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