Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Hund in Ihrem Haushalt aufnehmen möchten oder nach Herbrechtingen ziehen und bereits einen Hund haben, müssen Sie diesen bei der Stadt Herbrechtingen anmelden. Sie können Ihren Hund persönlich im Bereich Steuern oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie bitte hier das Formular zur Hundesteueranmeldung (PDF) (3,935 MB).
Wenn Sie aus Herbrechtingen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, muss er abgemeldet werden. Nutzen Sie bitte hier das Formular zur Abmeldung (PDF) (51,9 KB) der Hundesteuer. Die Hundesteuermarke müssen Sie bei der Abmeldung abgeben.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Formular für die Anmeldung der Hundesteuer (PDF) (3,935 MB)
- Kopie des Heimtierausweises, inkl. den Seiten mit den Daten vom Hund und vom Halter / Kauf- oder Überlassungsvertrag
- digitales Bild an steuern@herbrechtingen.de
- Hinweis Mischlinge: Bei Mischlingen ist sowohl die Rasse des Vatertieres als auch die Rasse des Muttertieres anzugeben.
- Kampfhunde und neuere Rassen: Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis des Wesenstests
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch unter 07324/955-1301 und beachten Sie das beiliegende Informationsblatt (PDF) (101,5 KB) „Kampfhunde und neuere Rassen“.
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der gültigen Hundesteuersatzung (PDF) (70,6 KB)
Sonstiges
- Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. § 8 Kommunalabgabengesetz
- Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen.
- Auf Kinderspielplatzen und Liegewiesen ist das Mitführen von Hunden verboten.
- Hunde dürfen ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grünanlagen, in fremden Vorgärten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verrichten. Die Hundetoiletten sind am Lageplan (3,361 MB) verzeichnet.






