Ganztagesbetreuung

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Thema Ganztagesbetreuung, Ganztagesschule, Rechtsanspruch und den Angeboten, die hier bei uns in Herbrechtingen vorhanden sind.

Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder der 1. Klassenstufe in Kraft. Bereits aktuell bietet die Stadt Herbrechtingen an den einzelnen Schulstandorten verschiedene Möglichkeiten, Schulkinder auch über die Zeiten des Regelunterrichts hinaus zu betreuen.
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig unser bestehendes Angebot auszubauen, erweitern wir die Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 deutlich.

Hier auf unserer Homepage aktualisieren wir die Informationen zum Thema Ganztagsbetreuung fortlaufend.

Allgemeine Informationen zum Thema Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie auch in den
FAQ des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Bedarfsanmeldung Damit wir zuverlässig planen können – insbesondere im Hinblick auf Personal, Räume und Organisation – benötigen wir Ihre verbindliche Rückmeldung, welche Angebote Sie für Ihr Kind nutzen möchten.

Für die Rückmeldung zur Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs endete die Frist zum 15.03. 2026. Diese Frist wurde landeseinheitlich vom Land Baden-Württemberg im Schulgesetz bestimmt.

Neben der bereits erfolgten Abfrage für die zukünftigen Erstklässler und Erstklässlerinnen möchten wir nun auch die Betreuungsbedarfe für die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 2., 3. und 4. Klassen ermitteln. 

Hierzu bitten wir Sie, Ihren individuellen Bedarf bis zum 03. Mai 2026 ebenfalls über die zentrale Vormerkung anzugeben.

Folgende Betreuungsoptionen stehen zur Auswahl:
- Keine zusätzliche Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten 
- Kernzeitbetreuung vor dem Unterricht (ab 7:00 Uhr) bis nach dem Unterricht bis 13:00 Uhr
- Kernzeitbetreuung vor dem Unterricht (ab 7:00 Uhr) bis nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr
- Je nach Schule: Ganztagesbetreuung im Rahmen des Hortes oder kommunale Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr

Informationen zur Anmeldung (PDF) (636,7 KB)

Bitte beachten Sie, dass durch Ihre Vormerkung noch kein verbindlicher Anspruch auf das entsprechend genannte Angebot entsteht. Nach Erstellung der Vormerkung, werden wir uns zur Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres an Sie wenden. 

Die Bedarfsanmeldung erfolgt über das gleiche Online-Tool, wie die zentrale Vormerkung für die KiTa. Leider müssen Sie sich hier jedoch mit einer neuen Mailadresse registrieren. 

Hier gelangen Sie zur Bedarfsmeldung für den Schulkindbereich.


Ansprechpartner

Die Inhalte vom Land Baden-Württemberg (Integration service-bw) stehen leider aktuell nicht zur Verfügung.

Bedarfsmeldung

Hier gelangen Sie zur Bedarfsmeldung für den Schulkindbereich.