Kontakt

Musikschule
Eselsburger Straße 8
89542 Herbrechtingen

Leitung
Botond Rab
Tel.: 07324 / 955-1332
E-Mail: b.rab@herbrechtingen.de

Sekretariat
Simone Faulhaber
Tel.: 07324 / 955 - 1331  
E-Mail: s.faulhaber@herbrechtingen.de

Geschäftszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag, Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen

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Preise

Unsere Tarifordnung

gültig ab 01. Oktober 2026

Die neuen Gebühren gelten ab dem neuen Musikschuljahr 2026/2027, das am 01.10.2026 beginnt. Aufgrund des späten Zeitpunkts der Veröffentlichung der neuen Gebühren, sind Abmeldungen zum Ende des laufenden Schuljahrs 2025/2026 abweichend von §5 der geltenden Schulordnung mit einer Frist von einem anstatt zwei Monaten und somit bis spätestens 31.08.2026 möglich. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit pro Woche. Die Gebühren sind auch in den Ferienmonaten zu bezahlen. 
    Unterrichtsgebühren pro Schüler/Monat
(Kinder)
Unterrichtsgebühren pro Schüler /Monat (Erwachsene) *3
Einzelunterricht 20 min.
30 min.
40 min.
 52,00 €
 78,00 €
103,00 € 
 68,00 €
101,00 €
134,00 €
Gruppenunterricht 30 min. 2 Schüler
45 min. 3 Schüler
45 min. 4 Schüler
50,00 €
50,00 €
42,00 €
65,00 €
65,00 €
55,00 €
Musikzwerge *¹
(Gruppe, 2,5-4 Jahre)
45 min. 29,50 € 0,00 €
Musikalische
Früherziehung  *¹
(MFE)
45 min 29,50 € 0,00 €
Musikalische
Grundausbildung *¹
(MGA)
45 min. 29,50 € 0,00 €
JEKI 
(Jedem Kind ein Instrument)
  08,00 € 0,00 €
Ensemble
(Ohne Hauptfach)
60 min. 17,00€ 17,00 €
Ensemble
(Ohne Hauptfach)
90 min. 25,00 € 25,00 €
Bläserklasse *¹   28,50 €  
Leihinstrument   15,00 € 20,00 €
Als einmalige Gebür werden erhoben:
Schnuppergutschein *²
4 x 30 min 95,00 € (Kinder) 120,00 € (Erwachsene)

Für die Monate August und September wird keine Gebühr erhoben.
Einmalig pro Fach und Schuljahr
*3 Erwachsene über 18 Jahre, ausgenommen Schüler, Studenten und Auszubildende


Teilnehmende mit Erstwohnsitz außerhalb des Stadtgebiets Herbrechtingen zahlen einen Aufschlag auf das Unterrichtsentgelt von 20%. Ausgenommen sind Unterrichtsentgelte für Elementarfächer. 
 
Entgelte für Angebote im Projektbereich werden von der Schulleitung in Abhängigkeit vom Projekt festgelegt und sind auf der Geschäftsstelle zu erfragen. Dies betrifft auch die projektspezifische Fälligkeit sowie deren Zahlungsmodalität.
 
Diese Tarifordnung tritt zum 01.10.2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die früheren Tarifordnungen der Musikschule, die dieser Tarifordnung entsprechen oder widersprechen, außer Kraft.
 


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