Gewerbesteuer
Die Stadt setzt die Gewerbesteuer auf der Grundlage von Gewerbesteuer-Messbescheiden des Finanzamtes fest.
Einspruch gegen die Besteuerungsgrundlage ist deshalb beim Finanzamt einzureichen.
Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sind jeweils
zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.fällig.
Die Höhe der Vorauszahlung können Sie dem zuletzt erteilten Vorauszahlungsbescheid entnehmen.
Ein Vorauszahlungsbescheid zum Jahresanfang wird nicht erstellt.
Anpassungen der Vorauszahlungen sind an das zuständige Finanzamt zu richten.
Seit 2005 beträgt der Hebesatz für die Gewerbesteuer 360 %.
Zuständige Stelle
Persönlicher Kontakt
Sachbearbeiterin im Fachbereich Finanzen / Grundstücke
Gewerbesteuer, kaufmännische Leitung Abwasser, Beteiligungen, Satzungen