Grundsteuer 2026
Versand der Jahresbescheide
Der Versand der Jahresbescheide für die Grundsteuer 2026 erfolgt ab dem 27.02.2026. Hintergrund ist, dass bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 keine rechtskräftigen Bescheide versandt werden durften, da eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A (540 Prozentpunkte) und B (460 Prozentpunkte) in der Planung beinhaltet war. Die Haushaltssatzung ist mittlerweile genehmigt.
Wir bitten daher, die neue Fälligkeit am 7. April 2026 zu berücksichtigen. Ausgenommen hiervon sind Jahreszahler sowie Bescheide über Kleinstbeträge; für diese gelten die bisherigen Fälligkeiten unverändert fort. Auch für die Folgejahre bleiben alle weiteren gesetzlichen Fälligkeitstermine am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November unverändert bestehen.
Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Abbuchung des jeweils fälligen Betrags ebenfalls entsprechend dem im neuen Bescheid angegebenen Zahlungstermin.Jahresbescheide für die Grundsteuer werden auch künftig nur dann neu erteilt, wenn sich im Vorjahr Änderungen ergeben haben, insbesondere bei einem Eigentumswechsel, einer Änderung des Steuermessbetrags oder des Hebesatzes.
Hinweis zum Eigentumswechsel:Bei einem Eigentumswechsel (z. B. Grundstücksverkauf) während des laufenden Jahres bleibt der Veräußerer bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat, Steuerschuldner. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Regelung über einen steuerlichen Übertragungsstichtag hat lediglich privatrechtliche Bedeutung und gilt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber.


