Grundsteuer
Seit 1997 erhebt die Stadt Herbrechtingen die Grundsteuer im Wege der öffentlichen Bekanntmachung. Diese erfolgt über die Buigenrundschau .
Bitte beachten Sie die entsprechende Veröffentlichung.
Leistungsdetails
Kosten
Seit 1. Januar 2016 betragen die Hebesätze bei der
Grundsteuer A 330 % und
Grundsteuer B 370 %
Hinweise
An dieser Stelle noch ein Hinweis:
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer im Wege der Zurechnungsfortschreibung auf den neuen Eigentümer um. Entsprechend den Regeln im Grundsteuergesetz erfolgt die Umschreibung immer erst auf den nächsten 1. Januar.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der seitherige Eigentümer Schuldner der Grundsteuer.
Privatrechtliche Regelungen im Kaufvertrag haben hierauf keinen Einfluß.