Kontakt

Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

Montag
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:30 Uhr – 18:00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag
07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Flächenlosversteigerung Mittwoch 04.03.2026 um 18:30 Uhr


Mittwoch, den 04.03.2026, um 18.30 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses Herbrechtingen.
 
Um eine Anmeldung bis Montag 02.03.2026 16 Uhr wird gebeten.
Tel. 07324/955-2302 oder per E-Mail j.jahraus@herbrechtingen.de
 
Es werden insgesamt 20 Flächenlose angeboten:

Distrikt 2 Scheiterhau Bolheim,  Lose 1-12 (12 Stück)  

Distrikt 4 Schönbühl Bolheim,  Lose 13-20 (8 Stück)

Karten mit den eingezeichneten Flächenlosen erhalten Sie hier:
Übersichtskarte Flächenlose Scheiterhau (PDF) (558,4 KB)
Karte Scheiterhau (PDF) (481,2 KB)
Karte Schönbühl (PDF) (903,2 KB)
 
Der Verkauf erfolgt wie gesehen und nur gegen Kartenzahlung.
 
Zur Aufarbeitung von Brennholz im Wald ist ein Motorsägeschein erforderlich. Sie unterschreiben bei der Versteigerung einen Bestellschein (PDF) (93,7 KB) und bescheinigen damit den Besitz eines Motorsägenscheines und die Einhaltung der Vorgaben des Flächenlosmerkblattes. (PDF) (187,1 KB)

Die Aufarbeitung des Brennholzes ist nur bis Sonnenuntergang zulässig. Die Grenze zum Nachbarlos ist die Mitte der Rückegasse, sofern nicht anders markiert. Die Markierungen der Flächenlose sind gelb angesprüht
 
Die Flächenlose können ab sofort besichtigt werden. Das Befahren der Waldwege zu diesem Zweck ist genehmigt (außer am Sonntag), erfolgt aber auf eigene Gefahr. Die Befahrung der Rückegassen ist nicht erlaubt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

(Erstellt am 26. Februar 2026)

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