Fälligkeit der Pacht aus landwirtschaftlichen Pachtverträgen
Wir dürfen alle Pächter und Pächterinnen, die eine städtische landwirtschaftliche Fläche gepachtet haben, daran erinnern, dass die jährliche Pachtzahlung am 11.11.2025 fällig wird.
Wir weisen zusätzlich daraufhin, dass ab diesem Jahr keine Pachtbescheide mehr verschickt werden. Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Pachtverträgen.
Bitte denken Sie daran, die Pacht rechtzeitig zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 09.10.2025 alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen müssen. Bei Überweisungen an die Stadt Herbrechtingen geben Sie bitte immer „Stadt Herbrechtingen“ als Empfänger ein.


