Kontakt

Stadtverwaltung Herbrechtingen
Lange Straße 58
89542 Herbrechtingen
Telefon (0 73 24) 955-0
Fax (0 73 24) 955-12 12

Öffnungszeiten

Die Regelöffnungszeiten der Stadtverwaltung sind wie folgt:

Montag
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
08:30 Uhr – 18:00 Uhr (durchgehend geöffnet)
Donnerstag
07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Verspätete Zustellung der Jahresgrundsteuerbescheide 2026

Hinweis zur Grundsteuer: Versand der Jahresbescheide

Der Versand der Jahresbescheide für die Grundsteuer 2026 verzögert sich. Hintergrund ist, dass bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 keine rechtskräftigen Bescheide versandt werden dürfen, da eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A (Hebesatz 540 Prozentpunkt) und B (460 Prozentpunkte) in der Planung beinhaltet ist. Wir bitten daher alle Steuerpflichtigen, mit der Zahlung der Grundsteuer bis zum Eingang der neuen Jahresbescheide und dem dort angegebenen Zahlungstermin und -betrag zu warten.Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Abbuchung des jeweils fälligen Betrags ebenfalls entsprechend dem im neuen Bescheid angegebenen Zahlungstermin.Sobald feststeht, wann der Versand der Jahresbescheide erfolgt, wird hierüber nochmals gesondert in der Buigen-Rundschau sowie über die Herbrechtinger App informiert.Jahresbescheide für die Grundsteuer werden auch künftig nur dann neu erteilt, wenn sich im Vorjahr Änderungen ergeben haben, insbesondere bei einem Eigentumswechsel, einer Änderung des Steuermessbetrags oder des Hebesatzes.Hinweis zum Eigentumswechsel:Bei einem Eigentumswechsel (z. B. Grundstücksverkauf) während des laufenden Jahres bleibt der Veräußerer bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat, Steuerschuldner. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Regelung über einen steuerlichen Übertragungsstichtag hat lediglich privatrechtliche Bedeutung und gilt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber.

(Erstellt am 02. Februar 2026)

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